

DIGITALE ENTHAFTUNGSERKLÄRUNG
Oldtimer Grand Prix Trackday — bitte sorgfältig lesen
Grundsatz
Die Teilnehmer (Bewerber, Coach, Fahrer und Mitfahrer, Fahrzeugeigentümer und/oder Fahrzeughalter) nehmen auf eigenen Wunsch und eigene Gefahr am Trackday des 53. Belmot-Oldtimer-Grand-Prix 2026 (nachfolgend Veranstaltung genannt) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer (Bewerber, Coach, Fahrer und Mitfahrer, zugleich als Fahrzeugeigentümer und/oder -halter) erklären mit Abgabe dieser Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung entstehen, und zwar insbesondere gegen:
• die FIA, den DMSB und seine Mitgliedsorganisationen, die DMS Wirtschaftsdienst GmbH, deren jeweilige Präsidenten, Organe, Geschäftsführer und Generalsekretäre, • den AvD e.V. und die zu seinem Verbund gehörenden Gesellschaften (insbesondere die AvD-Oldtimer-Grand-Prix GmbH und Co OHG, die AvD Wirtschaftsdienst GmbH und die AvD Beteiligungs GmbH), deren jeweilige Präsidenten, Organe, Geschäftsführer und Generalsekretäre, • den Veranstalter, die Sportwarte, den Promotor/Serienkoordinator, die Fa. Bratke Exclusive Cars - Motorsport GmbH & Co. KG und deren Geschäftsführer bzw. Erfüllungsgehilfen, das für den Track Day beauftragte Schulungspersonal, die Streckeneigentümer/Streckenbetreiber, • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen / Plätze / Strecken samt Zubehör verursacht werden, • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Mitfahrer, Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter) und deren Helfer, • vorbehaltlich anders lautender besonderer Vereinbarungen zwischen Bewerber(n), Fahrer(n) und Mitfahrer(n) gegen den/die eigenen Bewerber, Fahrer, Mitfahrer und die eigenen Helfer.
Ausnahmen vom Verzicht
Von diesem Verzicht ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Umfang
Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Ärztliche Schweigepflicht
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt, Rennleiter, Sportkommissare).
Versicherung
Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Fahrer/Mitfahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung möglicherweise nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer und/oder Halter des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Jeder Teilnehmer haftet für den von ihm verursachten Schaden selbst, dies gilt insbesondere, wenn nicht zugelassene Fahrzeuge zur Teilnahme am Trackday verwendet werden.
Hinweis & Bildrechte
Der Trackday dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten! Die Teilnehmer des Trackday erklären hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Video- und Bildaufnahmen ihrer Personen und ihres Fahrzeugs im Rahmen der Veranstaltung OGP Trackday sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über diese Veranstaltung.
Bestätigung
Mit dem Fortfahren erklärst du, die Enthaftungserklärung gelesen und verstanden zu haben und ihr zuzustimmen. Anschließend hinterlegst du deine Kontaktdaten sowie einen Notfallkontakt und unterschreibst digital.